Tips vom RA Dr.Hubert F.Kinz: ” Wer haftet bei Stürzen”?
Erstellt am 25. Dezember 2009
Im Winter ist es oft gefährlich glatt. Wer haftet aber, wenn trotz Vorsicht gerade ein betagter Mitbürger stürzt und sich verletzt? Bei
Stürzen auf Wegen und Straßen ist es der straßenhalter. Das sind meist das Land oder die Gemeinde. Es gibt in Vorarlberg darüber
hinaus viele private Straßen. Dort haftet der jeweilige Grundeigentümer. Das Gesetz sieht vor, dass jeder private Eigentümer
von Verkehrsflächen, dazu gehören alle Fußwege ebenso, diese streut und räumt. Diese Pflicht haben auch die Anwohne einer Gemeinde- oder
Landesstraße1 ! m vom Straßenrand aus gesehen haben die Eigentümer für Streuung und Räumung zu sorgen. Das ist meist der Gehbereich! Das
gilt auch, wenn der Grund nur Garten oder Wiese ist!
So die Glätte von jemandem verursacht wurde- etwa einer Putzfrau, die bei kaltem Wetter den Putzkübel in den Gulli leert und damit
Eisbildung verursacht, hafte diese neben dem Wegehaltermit!
Es ist daher wichtig, bei Stürzen die Sturzstelle so möglich zu fotografieren oder zumindest genau alle Details zu merken und diese
rasch aufzuschreiben.


